Suchen Sie nach einer unabhängigen Beratung, die kostengünstig, fair, flexibel und individuell ist?

Dann sind Sie bei mir richtig!

Was versteht man unter den Begriff "Honorarberatung"


 

"Honorarberatung ist eine Dienstleistung neutraler Berater, bei der ausschließlich das Know-how und der Zeitaufwand vergütet werden. Sie beruht auf völliger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütungen durch Dritte und verfolgt die nachhaltige Betreuung von Mandanten in deren ausschließlichem Interesse.

Aktuelle Themen: 

Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie ist das Nutzen der Telefon- und Videoberatung weiterhin sehr sinnvoll und wird von meinen Kunden aktiv und sehr gerne genutzt. Die Beratungen sind wochentags auch nach 19.00 Uhr und auch am Wochenende und an Feiertagen möglich.

Vor-Ort-Beratungen sind auch möglich. Ein Testnachweis wird gerne von mir erbracht. 
Geschäftsbanken bieten momentan nur 2 G-Beratungen an.


Inflation / Kaufkraftverlust/ Strafzinsen:
Zeigen Sie den Geschäftsbanken die rote Karte. Nutzen Sie meine individuelle Beratung als Honorarberater.
Ich helfe Ihnen bei der Vermögensanlage und bei der Vermeidung von Strafzinsen unter der
Beachtung der momentanen Blasenbildung an den internationalen Aktienmärken.

Weitere Standortschließungen bei Banken. Die Wege für die Kunden werden immer weiter. Die Gebühren werden erhöht und das Beratungsangebot und der Service bei vielen Instituten weiterhin eingeschränkt.

Unabhängige Honorar-Finanzanlagenberatung und Versicherungsberatung

Anlageberatung zu den klassischen Investmentfonds  (aktiv gemanagt) und Indexfonds (ETF's)
Versicherungsberatung (Neuabschluss/Versicherungscheck)
Vorsorgeberatung (zum Beispiel Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit usw.)
Weitere Dienstleistungen: Hilfe bei Behörden- und Bankangelegenheiten, Ordnerservice usw.
Hilfe bei der Rückabwicklung von bestehenden Versicherungsverträgen / Kontaktherstellung zu Rückabwicklungspartnern

Wie können die Termine stattfinden:

  • persönliche Vorort-Termine (bei den Kunden) - Berlin/Brandenburg
  • Telefonberatung (MIFID-konform), bundesweit
  • Videoberatung (MIFID-konform), bundesweit

Ich bin seit 2019 Partner im Verbund Deutscher Honorarberater (VDH GmbH)

Ich arbeite außerdem mit den folgenden Partnern zusammen:

  • Ich bin seit dem 1.4.2019 ordentliches Mitglied in der "Vereinigung für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V." (VSAV)
  • Die notwendige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung habe ich durch die Vermittlung der "CoNav Consulting GmbH&Co.KG" bei der "ERGO-Versicherung AG" abgeschlossen.
  • Mit folgenden Depotbanken arbeite ich zusammen: "FILFondsbank GmbH" (FFB), "ebase" und "DAB-Bank BNP Paribas"


 

                                                                                                          Link Website "VDH " :

Wer bin ich?

Mein beruflicher Werdegang:


  • Ausbildung zum Bankkaufmann bei einer Regionalbank in Berlin  Zeitraum: 02/1989 - 06/1991
  • angestellt bei einer Regionalbank in Berlin mit folgenden Tätigkeiten (Anlagesachbearbeiter, Privatkundenbetreuer mit besonderen Aufgaben, Vermögensberater, Individualkundenbetreuer, Kundenbetreuer-VK)  Zeitraum: 07/1991-06/2018
  • seit 11.3.2019 Selbständigkeit "Honorarberatung"



Meine Ausbildungen und meine Zertifikate:

  • 06/1991 Abschluss Bankkaufmann - IHK Berlin
  • 06/1994 Abschluss Bankfachwirt - IHK Berlin (vorher 2 Jahre Fach-Studium über die Bankakademie)
  • 12/1995 Weiterbildung "Qualifizierte Vermögensberatung - Genossenschaftsverband Berlin-Hannover e.V.
  • 12/2017 Weiterbildung "Zertifizierter Vorsorgeberater" - GenoAkademie
  • in der Tätigkeit bei der Regionalbank: zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen zu den Themen "Wertpapierberatung und Vermögensstrukturierung, Versicherungsberatung, Kundenberatung, Kreditberatung
  • 11/2018 Grundlagen für Existenzgründer - IHK Berlin
  • Februar 2019 Teilnahme an verschiedenen Webinaren zum Thema "Honorarberatung" - Verbund Deutscher Honorarberater



Meine Erlaubnis:


  • Honorar-Versicherungsberatung nach  § 34 d Abs.2 GewO
  • Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34 h GewO (Anlageberatung im Sinne des §1 Abs.1a Nr.1a KWG - Anteile an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen §34 f Abs.1 Nr.1 GewO)


Warum eine Honorarberatung sinnvoller als die klassische oft provisionsgetriebene Bank- bzw. Versicherungsberatung ist?

Ihre möglichen Vorteile:

  • Ich biete Ihnen eine vertrauensvolle, kompetente und langfristige Honorarberatung in Verbindung mit meiner über 30-jährigen Berufserfahrung an.
  • Ich kann mich in der Beratung flexibel, individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche einstellen. Zum Beispiel bei der Vermögensanlage  in Investmentanlagen können aktuelle Zukunftsthemen wie  "Digitalisierung" und "Nachhaltigkeit" bei der Auswahl der Produktlösungen berücksichtigt werden. 
  • Bei meiner Beratung erfolgen im Gegensatz zu den meisten klassischen Bank- und Versicherungsberatungen keine provisionsgetriebenen Produktlösungen. Sie können durch meine Zusammenarbeit mit dem "Verbund Deutscher Honorarberater" (VDH) vom "Netto-Prinzip VDH" profitieren, d.h. innerhalb der Produktlösungen sind keine Rendite mindernden Vertriebs-  und Abschlusskosten sowie weitere mit Provisionen zusammenhängende Gebühren enthalten. Bei den klassischen Investmentanlagen (aktiv gemanagte Investmentfonds) werden die sogenannten "Kick-Backs" (Vertriebsvergütungen) direkt und ohne Abzug der Bank auf das Kundenkonto gutgeschrieben. 
  • Ich kann Ihnen im Zusammenarbeit mit dem "VDH" ein umfangreiches und einzigartiges Sortiment an Versicherungs-und Investmentlösungen auf Basis des "Netto-Prinzips VDH" anbieten. Es gibt beim möglichen Produktangebot keine Angebotsbeschränkungen durch oft vorhandene "Verbundlösungen" wie bei der klassischen Bank- und Versicherungsberatung. 
  • Ich kenne aus meiner früheren  Bank-Tätigkeit die Tricks bei der klassischen Bank- und Versicherungsberatung. Die Bankinteressen stehen bei der Kundenberatung leider oft gegenüber dem Kundeninteresse im Vordergrund.


Mein Tipp:

Überprüfen Sie die Gesamtkostenjahresübersicht Ihrer Depot- bzw. Fondsbank. Sie werden von den an die Vermittler (Banken) geflossenen Vertriebsvergütungen schockiert sein. Die von Ihnen direkt bzw. indirekt bezahlten Vertriebsvergütungen bedeuten für Sie einen hohen Renditeverlust.

Ihr Kostenvorteil bei der Honorarberatung gegenüber der klassischen Investmentfondsberatung durch eine Geschäftsbank:

Beispiel:
Anlagesumme € 100.000,00 - in einem aktiv gemanagten Mischfonds bzw. Aktienfonds
Agio 5% (Kosten: € 5.000,00) und jährliche indirekte Vertriebsvergütungen (Bestandteil der Verwaltungsvergütungen) zum Beispiel 0,60% p.a. (jährliche indirekte Kosten) = € 600,00)


Bei dem Erwerb über einen Honorarberater erhalten Sie das Agio in Höhe von € 5.000,00 auf Ihr Konto erstattet. Die jährlichen Vertriebsvergütungen in Höhe von € 600,00 erhalten Sie auch jährlich erstattet.
Ihre Kosten bei der Honorarberatung: Beratungshonorar (Erstberatung) =  € 200,00 zzgl. MwSt. € 38,00 = € 238,00 +  jährliches Serviceentgelt 0,20% zzgl. MwSt. = € 200,00 zzgl. MwSt. von € 38,00 = € 238,00
=> Ihre Ersparnis: € 5.124,00 im 1.Jahr, ab dem 2.Jahr € 362,00

Ihre Sicherheit bei der Beratung:

  • Ich muss als Honorarberater die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie ein Bank- bzw. Versicherungsberater beachten. Telefonberatungen und Videoberatungen zu Wertpapieranlagen bzw. Versicherungsanlagen werden vorschriftsgemäß aufgezeichnet. 
  • Ich habe vorschriftsgemäß über die "ERGO Versicherungs-AG" eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für eventuelle Fehlberatungen abgeschlossen.